Das Schramberger Urbar des Rochus Merz von 1547/49

Ein textnaher Kommentar von Alfons Brauchle (†)

Eingescannt, formal bearbeitet und behutsam sprachlich und zum Teil auch inhaltlich bereinigt von Martin Dilger im Herbst 2003 und im Frühjahr 2005.

 

„Unbesetzte Zinsen“ (Folio 194 und 194R)

In diesem Abschnitt werden Zinsen (Einnahmen) genannt, deren Höhe nicht endgültig festgelegt ist.

Zunächst wird das Fischwassergeld genannt, das der Abt und der Klosterkonvent von St. Georgen zu zahlen hat. Später zahlte der Klosteramtmann in St. Georgen dieses Geld, nachdem Abt und Convent nach Villingen (zuvor kurz Rottweil) nach der Reformation verzogen waren.

Jährlich betrug dieser Zins einen Gulden. Das Fischwasser reichte vom sogenannten Merzensteg aufwärts bis zur Grenze des Bezirks Schramberg, also bei der Lehenwiese, wo der Bezirk an das Klosteramt Schiltach (= Langenschiltach) angrenzte. Der Merzensteg lag in der Nähe des württembergischen Hofs des Conrad Steidinger. Dies ist der Hof auf der rechten Bachseite, wo heute die Straße über Altenburg und Maurerhäusle nach Hardt den Schiltachbach überquert. Nicht eingeschlossen in dieses verliehene Fischwasser sind der Gersbach und alle sonstigen „Waldrunßlin“ (= Waldrinnsale) also beispielsweise der Schwarzenbach, der Dobelbach, der Eich- und Remsbach auf der linken Bachseite, und die Unterschiltach auf der rechten Bachseite.

Zu diesem Fischwasserrecht wurde am 12. Juni 1554 ein neuer Vertrag aufgesetzt zwischen dem Herrn von Schramberg (Rochus Merz zu Staffelfelden auf Schramberg) und dem Prälaten (Abt) Johannes zu St. Georgen mit dessen gesamtem Convent und seinem Amtmann und Schreiber Hieronymus Polt.

Wegen dieses Fischwassers hatte es nach 1547 Streitigkeiten (Irrungen) ergeben, da der Abt auch Ansprüche an das Fischwasser unterhalb des Merzenstegs stellte. (Der Name Merzensteg hat übrigens nichts mit „Rochus Merz“ zu tun, da der Steg schon vor dem Kauf der Herrschaft durch Rochus Merz so geheißen hatte!) St. Georgen glaubte, auch das Fischwasserrecht bis zur Einmündung des Lauterbachs (hier als „Trombächlin“ genannt) beanspruchen zu können. Der Prozeß wurde vor den Hofgericht Rottweil und dem Cammergericht Speyer geführt. Der Prozeß verlief ohne Ergebnis („on Frucht“). Schließlich verhandelten Schramberg und St. Georgen direkt und erreichten dabei einen gütlichen Vergleich. Danach sollte das Fischwasser unterhalb des Merzenstegs für immer und ewig dem Herrn zu Schramberg gehören und das Kloster St. Georgen nie mehr darauf einen Anspruch erheben. Dem Kloster soll aber, wie schon seit Menschengedenken zuvor, das Fischwasser aufwärts bis zur Kirche Tennenbronn und weiter aufwärts bis zur Grenze des Bezirks beständig und unabkündlich gegen einen Gulden Wasserzins (nach Schramberg) zustehen. Diese Abmachung ist einem besonderen Vertrag urkundlich niedergelegt.

 

„Zehenden“ (Folio 195 bis 196R)

Leider werden im Urbar nur die Zehentrechte genannt, die dem Herrn zu Schramberg zustehen, nicht die, die der Stiftung Schramberg oder dem Kloster St. Georgen gehören. (So werden bei den Bodenzinsen zuvor auch nicht die Rechte anderer Herren auf den Schramberger Höfen aufgeführt und nur gelegentlich angedeutet, wie bei den Kirnbachhöfen.)

Den Zehnten beanspruchte der Herr erstens auf dem großen Hof zu Heiligenbronn. Damals gehörte der ganze Bereich von Heiligenbronn zu einem Hof, der dem Herrn gehörte. Dieser Herrenhof wurde von Rochus Merz als Eigengut im Bestand an einen Pachtbauern (Beständer) verliehen. Er steht im Original auf dem Blatt (Folio) CCCLIII (353), in der Schramberger Kopie und damit in dieser Urbarabschrift auf Folio 200 (siehe dort).

Als zweiter dem Herrn zustehenden Zehnten wird der zu Aichhalden aufgeführt (gemeint ist Vorderaichhalden bzw. das Stättlin Aichhalden). Diesen Zehnten erwarb Rochus Merz im Kauf und Tausch von dem damaligen Abt Jakob und dem Convent zu Alpirsbach und Pfarrer Conrad zu Waldmössingen. Dabei handelt es sich um den Großzehnten (Getreidezehnt). Der Zehnte von Vorderaichhalden umfaßte dabei auch vier zum Amt Schiltach gehörende Höfe (im Rohrbach). Der Großzehnte in Hinteraichhalden und Lienberg und dem dazugehörigen Höfen (etwa Riesen, Oberreute usw.) gehörte aber zum Kirchensatz der Pfarrgemeinde Sulgen, der 1435 von der Baursame Sulgen (mit Schramberg) von den Herren von Kirneck zu Dunningen erworben wurde und von Rochus Merz der Heiligenfabrik (gemeinsame Kirchenstiftung) Schramberg einverleibt wurde. Der Zehnte in Aichhalden soll nach der Vorschrift in diesem Urbar als zehnte Garbe auf dem Feld gegeben werden. „Ungefährlich“ heißt hier, daß diese zehnte Garbe nicht schon bei der Aufstellung als zehnte Garbe berechnet werden konnte. Erst nach der Aufstellung wurde festgelegt, bei welcher Garbe mit der Zählung begonnen wurde. Dann wurde erst jeweils die zehnte Garbe umgeworfen und in die Zehntscheuer abgeführt. In dem genannten Bezirk des Stättlins Aichhalden stand dem Herrn auch der Heuzehnte zu. Das Heu sollte in Haufen gedörrt aufgestellt, und dann jeweils der zehnte Haufen ausgewählt werden (bei der Abzählung wird ebenfalls „ungefährlich“ und damit ohne Nachteil für den Herrn verfahren!). Der Heuzehnte wird also „auf der Matte“ (Wiese) gegeben und abgeführt.

Später wurde übrigens der Heuzehnt gegen einen stets gleich hohen jährlichen Kreuzerbetrag entrichtet, so daß dann die Anordnung mit der Haufenaufstellung entfiel. Der Kleinzehnte betraf u. a. Obst, Rüben, Kraut, Hanf, und Werg (gemeint ist Flachs).

Auf dem Tischneck stand dem Herrn der Zehnte auf dem Hof des Jakob Langenbach zu. Dieser lag auf dem unteren Tischneck, der zu Schramberg direkt gehört. Dieser Hof war früher (also noch 1547) zehntfrei. Rochus Merz erwarb das Zehntrecht am 2o. Juli 1550 durch Bezahlung von zehn Gulden an Jakob Langenbacher. Den Vertrag schrieb der Notar Johann Reisenstein. Langenbach scheint der letzte freie Bauer in der Herrschaft gewesen zu sein, der seine Rechte wohl unter Zwang 1550 verkaufte. Dieser Zehnt wurde als „besetzter Zehnt“ (= stets gleicher und nicht von der Ernte abhängiger Zehnt) gegeben, nämlich mit je 2 Sester Korn (Dinkel oder Veeßen) und Haber abgeliefert.

Den Großzehnten beanspruchte Rochus Merz auch auf seinen Höfen im langen Kirnbach, die er am 1. Juni 1552 von Johann Braun Probst von St. Michael und dem Stift Alt St. Peter zu Straßburg (früher Georg Lempp!) erkauft hatte. Der Zehnte wurde dort zunächst an die dortigen Zöllner abgeliefert. Dieses Zehntrecht galt nicht nur für die auf Folio 189 bis 193R aufgeführten neun Höfe, sondern auch von den zwei Kleingütern Hartwigsgut und Schattengoldsgut.

 

„Liegende Güter, so der Herrschaft Eigentum und gar (=ganz) zugehörig sind“ (Folio 197 bis 210R)

 

Mayerhöfe (Folio 197 bis 201)

Während die Höfe auf den Blättern „Bodenzinsen“ sogenannte Seßlehen sind, von denen der Herrschaftsinhaber bzw. der Grundherr lediglich die Boden- oder Grundzinsen einziehen kann und die im Erbgang von dem Untertanen weitervererbt werden können, sind diese liegenden Güter sogenannte Eigengüter (Allodien), die ihm selbst ganz gehören und die er entweder selbst bewirtschaften oder „im Bestand“ verpachten kann. Das Bestandgut wird gewöhnlich zwischen drei bis zehn Jahre an einen Beständer in Bestand gegeben. Der Beständer zahlt jährlich seinen festgelegten Bestandzins.

Von Bestandgütern wird gewöhnlich kein Zehnten bezahlt. Erst nach Einführung der Dominikalsteuer unter Kaiserin Maria Theresia mußten die Beständer auch den Zehnten abliefern. Der Beständer wurde auch „Mayer“ genannt, sein Hof war damit ein Mayerhof.

Der erste Mayerhof war der Schloßhof „hinter dem Schloß, gegen den untern Teil des Lauterbachs, am Fuhrweg gelegen“, am Weg vom Schloß ins Tal. Dort steht der Hof heute noch. Anno 1548 wurde dieser Hof in einzelnen Stücken an bestimmte („sondern“) Personen ohne zeitliche Begrenzung, aber „auf Abkünden“, verliehen. Das Bestandgeld ergab 27 fl. Die Wälder jedoch wurden nicht verpachtet, sondern von der Herrschaft bewirtschaftet. Dieser Zustand galt bis 1571, als Bartle Hildbrand den gesamten Schloßhof auf drei Jahre um 2o fl jährlich, wohl auch ohne Wälder, pachtete.

Der zweite Hof ist der Hof auf dem Imbrand, der hier auch bei den Bodenzinsen Folio 141 (Benz Vogels Lehen) verzeichnet ist. Diesen Hof erkaufte Rochus Merz am 18. September 1553 von Martin Mayer (Majer). Martin Mayer blieb als Beständer auf dem Hof. Als Bestandzins mußte er 150 Klafter Holz auf eigene Kosten hauen, scheiten (auseinanderschlagen in Scheite) und aufsetzen und dann ohne Lohn zum Schloß (Burg) führen. Der Beständer durfte auf diesem Hof an keiner Stelle den Wald reuten. Bereits 1554 bewirtschaftete des Merzen Obervogt Caspar Raifflen den Imbrandhof. Nach dem Dreißigjährigen Krieg verkaufte der Freiherr Hans von Bissingen diesen Hof in Einzelstücken, so daß auf dem Hofgebiet viele kleinere Einzelhöfe entstanden.

Der dritte Hof ist der Schilteckhof (Oberer Schilteckhof), einst der Schloßhof der Herren auf Burg Schilteck. Auch dieser Hof war zuvor ein Seßlehen und ist auf Folio 70 unter „Bodenzinsen“ verzeichnet. Rochus Merz kaufte diesen Hof 1553 von dem letzten Lehensbesitzer Jakob Schnell, der noch als Besitzer 1551 genannt wird. Er blieb als Beständer noch ein Jahr auf dem Hof, der dann 1554 an Christian Fiechter ebenfalls um 1o Gulden verpachtet wurde. Er blieb anscheinend bis 1571 auf dem Hof, der darauf auf drei Jahre für jährlich 14 Gulden an Stephan Hueber im Bestand vergeben wurde.

Der vierte Hof war der „Untere Schilteckhof“, der im Urbar bei den Bodenzinsen auf Folio 80R verzeichnet ist, also zunächst auch ein Seßlehen war. Der Hof erstreckte sich „baß herab“ (also „kerzengerade“) bis zum Flozbach (Schiltach). Es handelt sich dabei um den später „Herzogshöfle“ genannten Hof, heute „Höfle“. Er wurde später unter den Herren von Bissingen ebenfalls an mehrere Besitzer verkauft. 1553 bzw. 1554 kaufte Rochus Merz diesen Hof von Hans Günter, der anschließend noch ein Jahr als Beständer um ein Bestandgeld von 13 Gulden auf dem Hof blieb. Urban Mayer als Nachfolger pachtete auf drei Jahre mit einem jährlichen Bestandgeld von 14 fl.

Beim fünften Hof handelt es sich um den Hof, der bei den Schramberger Bodenzinsen Folio 38/38R verzeichnet ist. Hier handelt es sich wahrscheinlich um den Hof, zu dem das Gelände des späteren Talschlosses gehörte. Er wird später auch als „Seckingerhof“ bezeichnet. Um 1621 saß ein Martin Segginger, wohl als Beständer, auf dem Hof. Nach seinem Abgang wurde der Hof 1644 im Bestand an mehrere Taglöhner um 30 Gulden jährlich vergeben. Auf alten Flurkarten ist der Tierstein noch als „Seckingerhöfle“ verzeichnet. Der Hof reichte nach den Angaben des Urbar über den „Flozbach“ hinüber, wohl unterhalb der Kirche bis zur heutigen Firma Gustav Mayer, wo der Hof dann an das Kronenwirtshöfle auf der Westseite des Bachs grenzte. Rochus Merz kaufte diesen Hof von Oswald Müller und gab ihn dem Talvogt Benedikt Mück zu Bestand. Anschließend war der Hof wieder einige Jahre in Bauernbesitz und wurde von der Herrschaft wieder zurückgekauft. Bestandzins war darauf elf Gulden.

Der sechste Mayerhof, der sogenannte „Große Hof zum Heiligen Bronnen“, gehörte vor 1547 den „Barfüßer-Herren“, also den Franziskanern, von Villingen. Diese hatten dort an einer Marienwallfahrtsstätte 1464 ein Klösterlein für den Guardian und einige „Mindere Brüder“ erbaut. Gräfin Elisabeth von Rechberg geb. Gräfin von Werdenberg hatte dazu den späteren „Großen Hof“ als Stiftung eingebracht, wohl im Gedenken an ihren 1463 in der Klosterkirche der Franziskaner in Villingen begrabenen Gatten Hans von Rechberg. Auch dürften dort in der Folge die späteren Angehörigen der von Rechberg und deren, mit den von Rechberg verwandten, von Langenberg (nachgewiesenermaßen noch Christoph von Landenberg 1546), begraben worden sein. So war diese Stiftung zweifellos mit Jahrtagsmessen verbunden.

Um 1540 hatte den Hof, nachdem in den Bauernkriegen das Klösterlein zerstört worden war und die Franzsikaner wieder nach Villingen in ihr Kloster zurückgingen, Ludwig Rechberger im Bestand von den Barfüßern. Ludwig Rechberger war ein außerehelicher Sohn von Hans von Rechbergs Sohn Ludwig von Rechberg, geboren ca. 1483. Er wurde zum Zeitpunkt der Übernahme als „Amtmann“ bezeichnet und war früher Burgvogt auf Schramberg und damit Obervogt der Herrschaft Schramberg. In Verlauf der Landenbergischen Fehden wurde er 1540 von den Rottweilern nach einem Überfall auf Heiligenbronn gefangen genommen und einige Zeit in Rottweil festgehalten. Rochus Merz kaufte den „großen Hof“ von den Franziskanern und vergab ihn dann im Bestand zunächst an den seitherigen Beständer Ludwig Rechberger. Dieser war noch bis 1553 auf dem Hof. In der Folgezeit betrug die Abgabe der Beständer 33 Malter Getreide. Am Ende des 18. Jahrhunderts wurde dieser Hof von der Herrschaft an einige Bauern verkauft und war damit wieder Lehenhof.

Der siebte Mayerhof war der „Weiherhof“ am großen Weiher vor (also westlich von) Heiligenbronn. Als Bestandgeld wurde 10 bzw. 12 fl Bestandgeld gegeben. Der Hof besteht heute noch, der Weiher aber wurde abgelassen und dann die Straße von der Oberreute bis Heiligenbronn kerzengerade durch dieses Gelände gelegt. Die frühere Straße vom Sulgen nach Heiligenbronn verlief über die Vierhäuser.

 

Herrenmühle (Folio 201R)

Die Schramberger Bannmühle stand an der Stelle des heutigen Konfektionshauses Dobler, das beim Verkauf des Schlosses 1923 von Graf Cajetan von Bissingen an den Kaufmann Reichenbach verkauft wurde, der das Gebäude völlig umbaute. In die Räume im Erdgeschoß kamen Geschäftsräume, darüber Wohnräume. Die Bannmühle wurde mehrmals zerstört; zuletzt im Dreißigjährigen Krieg, woraufhin sie von Freiherr Hans Friedrich von Bissingen wieder erstellt wurde.

Bannmühle hieß die Mühle, weil die Untertanen ihr Getreide in dieser Mühle mahlen lassen mußten, sie waren dorthin „gebannt“. Schwere Strafen ereilten jene Untertanen, die dieses Recht zu umgehen versuchten. (Siehe bei den „Freveln“, Folio 237R). Die Bauern hatten beim Mahlen ein halbes Viertel (= Sester) von jedem Malter abzuliefern. Dies war ein Sechzehntel des Mahlertrags. Diese Abgabe nannte man „Molzer“. Nach Schramberg waren die Bauern der Stäbe Schramberg mit Sulgen und Aichhalden „gebannt“. Es bestanden zwar auch Mühlen im Göttelbach und Kirnbach, die aber nur von den Besitzern und von fremden (also nicht-herrschaftseigenen) Bauern benutzt werden durften. Hinter der Mühle lag das sogenannte Obermühlhofgut (heute noch Obermühlhofweg!). Dieser Weg war die westliche Grenze des Hofs, der sich, spitz zulaufend, weit hoch in den Wald ausdehnte. Im Osten grenzte der Hof an den „Stammelbachhof“.

 

Herren-Mühle-Bann im Sulzbach (Folio 202)

Die Herrenmühle im Sulzbach muß in der Nähe der heutigen Gaststätte „Neue Brücke“ gestanden haben. Hier mußten alle Sulzbacher Bauern, mit Ausnahme der im Urbar genannten drei Bauern, ihr Getreide mahlen lassen. 1551 verkaufte Rochus Merz Mühle und Mühlrecht an den Bauern Georg Neef vom sogenannten Wurst(horn)hof. Das Bannrecht erhielt dieser als Lehen. Er hatte dafür jährlich 6 Sester (Viertel) Roggen abzuliefern. Roggen war im Sulzbach das Brotgetreide, nicht Dinkel (bzw. Veesen, Korn), welcher östlich von Schramberg (Mariazell, Sulgen, Aichhalden) angebaut wurde. Der genannte Zins ist auf Folio 137 bis 138 beim „Wursthof“ eingetragen. Wie aus der später eingetragenen 'Nota“ zu ersehen ist, ist diese Mühle abgebrannt und anscheinend nicht mehr aufgebaut worden. Die Sulzbacher Bauern haben dann, je drei bis vier zusammen, eigene Mühlen gebaut und hatten dafür an das Oberamt jährliche Bestandzinsen zu bezahlen.

 

„Gärten und Felder“ (Folio 203)

Im Laufe des 16., 17. und 18. Jahrhunderts kamen unter dieser Rubrik eine große Zahl von Gärten, Feldern, auch Wiesen und Äckern dazu, die im Bestand verpachtet wurden. „Ainzig Gärten...“ usw. soll heißen, daß auf diesen „einzelnen“ Grundstücken ausschließlich Gärten, Felder, Wiesen oder Äcker bewirtschaftet wurden.

Der „Baumgarten beim Schloß“ spielte in der Geschichte der Burg eine große Rolle, denn dort wurden die Untertanen zur Ablegung des Huldigungseides zusammengerufen, wie etwa aus dem „Missiv“ 1663 zu ersehen ist, wo von der Eidesleistung 1648 für den ersten Freiherrn von Bissingen in diesem Baumgarten die Rede ist. Heute sind dort am „Karrenweg“ Wiesen und Gärten.

Dort war auch der Krautgarten, zwei Tau (vergleichbar mit zwei Morgen) groß. Dazu ein Krautgärtlein bei der Bannmühle im Tal auf der Matte (Wiese) der Herrschaft (der Ausdruck „Matte“ ist übrigens auf dem Gebiet der ehemaligen Herrschaft Schramberg nicht mehr gebräuchlich. Die Grenze zwischen den Ausdrücken Matte und Wiese verläuft heute nordsüdlich durch die Mitte des Schwarzwalds, „Matte“ wird im westlichen Schwarzwald gebraucht).

Am Schloßberg hinauf, anfangend vom Kirchenspeicher, der vor dem Bau der neuen Kirche St. Maria, wohl 1838, abgebrochen wurde, zogen sich Waidfelder bis zum Schloß hoch. Der Berg war damals unbewaldet, aus Verteidigungsgründen, wie übrigens auf ältesten Ansichten des Schloßbergs festgestellt werden kann. Das Bewaiden des Bergs hatte für den Burgherrn den Vorteil, daß hier durch Anflug kein Wald oder Gebüsch entstehen konnte. Dieses Waidfeld, das zuerst zur Bannmühle gehörte, war gegen die Angrenzer ausgemacht. Im Norden dürfte dies der herrschaftliche und im Bestand vergebene Seckingerhof gewesen sein, dessen kleinerer Teil auf der westlichen Bachseite lag. Nach dem Urbar wurde das Waidfeld einem einzelnen Beständer verliehen, später wurden direkt oberhalb des Speichers eine große Zahl von Garten angelegt.

 

Wiesmatten (Folio 204 bis 204R)

Die erste dort genannte Wiese lag an der Bannmühle, etwa drei Tau (Morgen) groß, zog sich am Bach entlang abwärts, wohl auf dem Gelände des heutigen Schlosses. Anno 1554 wurde sie dem Obervogt Matthäus Betting um sechs Gulden jährlich verliehen. Rochus Merz brachte Betting aus dem Elsaß, wo er seine eigentlichen Besitzungen hatte, nach Schramberg. Er war der Nachfolger des Obervogts Ludwig Rechberger, der auf Folio 200 (Heiligenbronn) und auch bei der „geraumten Wies“ auf dem Sulgerberg, Folio 96, genannt ist.

Anschließend wird die „Auwiese“ genannt, die oberhalb des heutigen Spittels, wohl bis zum einmündenden Kirnbach hinauf bis ins letzte Jahrhundert hinein eine große Rolle spielte. Hier wurde später das Sägewerk Schweizer und dann die Firma Pfaff & Schlauder gebaut. 1553 wurde dieses zwei Tau große Wieslein „ob der Auwiese“ an den Falkensteinbauern Benedikt Storz verliehen, dem Vorfahren der späteren Bronnenbeck- und Baumeister-Storz-Familie.

 

Äcker (Folio 205)

Ein Grundstück, das nur als Acker genutzt wurde, am Karrenweg oberhalb der Burg gelegen, und zwar mitten im Wald, bis hinauf zum Berggrat (= „Am Höchsten“). Der Acker war ein Tau groß.